14.01.2009

Nutzung der Windenergie in Bad Camberg:

Regierungspräsidium gibt GRÜNEN Recht

Das Regierungspräsidium Gießen hat in einem Schreiben vom 13. Januar an die Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die Auffassung der GRÜNEN zu den Vorrangflächen für Windenergie an der Autobahn bestätigt und den Einspruch der Stadt Bad Camberg gegen die Vorrangflächen zurückgewiesen.

Vorausgegangen waren erhebliche inhaltliche Auseinandersetzungen über die Nutzung der Windenergie zwischen den GRÜNEN und der Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 8. November 2006 beschlossen, die Streichung der geplanten Vorrangflächen für Windenergie entlang der Autobahn beim Regierungspräsidium zu beantragen. Diese Flächen waren im Entwurf des Regionalplans Mittelhessen vorgesehen. Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hatte die Fraktion der GRÜNEN beim Regierungspräsidium beantragt, die Festlegung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie innerhalb der Gemarkung Bad Camberg beizubehalten. In der Antragsbegründung der GRÜNEN hieß es: „Der Ausbau der regenerativen Energien ist unter besonderer Berücksichtigung der negativen Klimaveränderungen unverzichtbar und absolut notwendig.“ Kurz und bündig entschied dazu das Regierungspräsidium: „Zustimmung“.

Das Regierungspräsidium teilte weiter mit, dass die Regionalversammlung am 10. Dezember 2008 den Regionalplan Mittelhessen endgültig beschlossen hat. Der Plan liegt jetzt dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Genehmigung durch die Landesregierung vor. Für Bad Camberg bedeutet die Genehmigung des Regionalplans, dass an der Autobahn im Bereich zwischen Erbach und Oberselters sechs weitere Windenergieanlagen gebaut werden können. Zwei Windkraftanlagen existieren bereits bei Würges, die im Dezember 2006 nach erheblichen Widerständen aus der Stadt Bad Camberg ans Netz gingen.

 




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