17.09.2006  


GRÜNE begrüßen Baubeginn von zwei Windkraftanlagen in Bad Camberg


Die GRÜNEN begrüßen den Baubeginn von zwei Windkraftanlagen an der A3 in der Gemarkung Würges. Damit ist wieder ein kleiner Schritt gemacht, um mit regenerativen Energien unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Anlagen haben bei Fertigstellung eine Höhe von je 74 m und eine Leistung von je 0,85 Megawatt. Sie stehen zwei Kilometer von der Wohnbebauung in Würges entfernt und werden deshalb keinen negativen Einfluss auf das Ortsbild haben. Der Betreiber ist die „Windpark Fuchshöhl GbR".
CDU und SPD haben bisher die Errichtung von Windkraftanlagen in Bad Camberg abgelehnt. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung auch nicht ein von den übergeordneten Behörden gefordertes Gebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen. Als Folge dieses Verhaltens kann nun jeder Betreiber an jeder geeigneten Stelle in Bad Camberg eine Windkraftanlage errichten, ohne dass dies von der Stadt verhindert werden kann.
Die „Windpark Fuchshöhl GbR hat schon länger eine Baugenehmigung der übergeordneten Behörden. Trotzdem hat sich im August 2006 der Magistrat der Stadt Bad Camberg geweigert, der „Windpark Fuchshöhl GbR" die Genehmigung zu Kabelverlegungen zu erteilen. Dies ist eine Entscheidung, die gültigen Rechtsnormen widerspricht und Regressforderungen der Betreiberfirma gegenüber der Stadt in beträchtlicher Höhe zur Folge haben kann. Aus diesem Grund hatten die GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung am 14. September beantragt, entsprechend der Rechtslage die Kabelverlegungen zu genehmigen. Auf Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank Weller wurde aber der Antrag der GRÜNEN von der Tagesordnung genommen, ein Vorgang, der nach Auffassung der GRÜNEN nicht rechtens ist.
In an einem Schreiben an Stadtverordnetenvorsteher Walter Becke erklären die GRÜNEN, dass es zwar in den Aufgabenbereich des Magistrats fällt, Kabelverlegungsverträge zu genehmigen. Allerdings sage die Hessische Gemeindeordnung aus, dass die Stadtverordnetenversammlung die gesamte Verwaltung und den Magistrat überwacht. Im vorliegenden Fall, so Fraktionsvorsitzender Dieter Oelke, sei es geradezu die Pflicht der Stadtverordnetenversammlung, den Beschluss des Magistrates zu revidieren, um Schaden von der Stadt abzuwenden.

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